Kaufnebenkosten-Rechner

Kaufnebenkosten berechnen


Kaufnebenkosten-Rechner: Grunderwerbsteuer und Notarkosten

optional auch mit Maklerprovision berechnen

Welche Nebenkosten fallen bei einem Hauskauf / Wohnungskauf an? Mit unserem Kaufnebenkosten-Rechner Grunderwerbsteuer und Notarkosten berechnen.











Ergebnis:

Kaufpreis der Immobilie:

Maklerprovision:

Grunderwerbsteuer:

Notarkosten:

Gesamtergebnis:

Kaufnebenkosten-Rechner: Grunderwerbsteuer und Notarkosten

Hinweis: Weitere Erklärungen zur Berechnung finden Sie weiter unten!


Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer in meinem Bundesland?

Die Grunderwerbsteuer unterscheidet sich je nach Bundesland teilweise erheblich und variiert somit zwischen 3,5% bis 6,5%, denn seit Inkrafttreten der Föderalis­mus­reform am 01.09.2006 haben alle Bundes­länder die Mög­lich­keit den Steuer­satz für die Grund­erwerb­steuer selbst zu bestimmen.


Die Grunderwerbsteuer ist an das zuständige Finanzamt zu entrichten und berechnet sich anhand des aktuellen Steuersatzes für Grunderwerb in Ihrem Bundesland und des notariell beglaubigten Kaufpreises im Kaufvertrag.


Berechnung:    Kaufpreis   x   Steuersatz gemäß Bundesland (%)   =  Grunderwerbsteuer



Hier finden Sie eine Tabelle mit den aktuellen Steuersätzen für die Grunderwerbsteuer, sortiert nach Bundesland:

(Stand: 01.01.2023)

Bundesland Steuersatz
Baden-Württemberg 5,0%
Bayern 3,5%
Berlin 6,0%
Brandenburg 6,5%
Bremen 5,0%
Hamburg 5,5%
Hessen 6,0%
Mecklenburg-Vorpommern 6,0%
Niedersachsen 5,0%
Nordrhein-Westfalen 6,5%
Rheinland-Pfalz 5,0%
Saarland 6,5%
Sachsen 5,5%
Sachsen-Anhalt 5,0%
Schleswig-Holstein 6,5%
Thüringen 6,5%

Was ist der Unterschied zwischen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?

Grunderwerbsteuer und Grundsteuer klingen zwar ähnlich und sind für zukünftige Immobilieneigentümer auch beide relevant, jedoch sind sie zwei völlig unterschiedliche Steuerarten, die ganz verschiedene Zwecke haben. Die Grunderwerbsteuer wird fällig bei Grunderwerb, also beim Kauf einer Immobilie und die Grundsteuer wird fällig bei Grundbesitz, also wenn Sie bereits Immobilienbesitzer sind.


Zudem unterscheiden sich die Beiden Steuerarten auch bei der Fälligkeit:


Die Grunderwerbsteuer wird nur einmal fällig und zwar beim Kauf einer Immobilie. Eine genauere Erklärung finden Sie im oberen Abschnitt "Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in meinem Bundesland". 


Die Grundsteuer hingegen ist jährlich, bzw. jedes Quartal (alle 3 Monate) fällig und wird von der Gemeinde erhoben. Sie errechnet sich aus dem Einheitswert, welchen das zuständige Finanzamt für das Objekt festlegt, dem Steuermessbetrag und dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde. Diese Kosten können sehr stark je nach Gemeinde variieren und zu erheblichen Kostenunterschieden führen.


Wie hoch sind die Notarkosten bei einem Immobilienkauf?

Damit Käufer und Verkäufer den Immobilienkauf / Immobilienverkauf rechtssicher vollziehen können, braucht es einen Notar, der den Kaufvertrag notariell beurkundet und ihn somit rechtssicher macht. Bei Immobiliengeschäften handelt es sich um sehr komplexe Sachverhalte, dementsprechend umfangreich ist auch der Kaufvertrag beim Erwerb einer Immobilie. Üblicherweise bestellt der Käufer der Immobilie den Notar und trägt auch den überwiegenden Teil der Notarkosten für den Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses.


In Deutschland sind die Notargebühren einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) festgelegt und sind nicht verhandelbar. Da die Höhe der Notargebühren durch der Höhe des Kaufpreises maßgeblich bestimmt wird, sind die festgelegten Gebühren gestaffelt und sinken prozentual bei höherem Kaufpreis. Die Notarkosten bei einem Immobilienkauf bestehen aus zahlreichen Komponenten. Einige fallen immer an, andere fallen jedoch nur unter bestimmten Umständen an. Die Gebühr für das Beurkunden des Kaufvertrags muss jeder Käufer zahlen. Dazu kommen Kosten für die Vollzugstätigkeiten des Notars, wie das Einholen weiterer Dokumente und die Beurkundung sowie eine Gebühr für die Betreuung. Bei der Kalkulation der Nebenkosten dürfen Sie die Grundbuchkosten nicht vergessen. Diese setzen sich aus der Auflassungsvormerkung und der Umschreibung auf den neuen Eigentümer zusammen. Der Verkäufer übernimmt hingegen meist nur einen Anteil der Kosten, zum Beispiel, wenn etwas im Grundbuch zu ändern ist. Dies ist z.B. der Fall, bei der Löschung einer Hypothek, eines alten Vorkaufsrechts oder Rechte Dritter.


Im Durchschnitt summieren sich die Notarkosten auf etwa 1,5% der Kaufsumme, wobei etwa 1,0% auf die reinen Notarkosten und 0,5% auf die Grundbuchkosten entfallen. Je nachdem wie die in Anspruch genommenen Notarleistungen ausfallen, schwanken die gesamten Notargebühren zwischen 1,2% und 1,9% der Kaufsumme des Hauses.


Hinweis: In unserem Kaufnebenkosten-Rechner werden für die Notar- und Grundbuchkosten mit dem üblichen Durchschnitt von 1,5% gerechnet. Durch zusätzliche vertragliche Regelungen können weitere Gebühren anfallen. Wir können für die Richtigkeit einer genauen Kostenberechnung trotz größter Sorgfalt keine Gewähr übernehmen, da diese aufwandsbedingt und somit individuell vom "Standard" abweichen kann.


Grunderwerbsteuer und Notarkosten berechnen

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